Erwägungsgrund 13 32021R1163
Es sollte klargestellt werden, dass der Sitz des Bürgerbeauftragten der Sitz des Europäischen Parlaments ist, wie dies gemäß Buchstabe a des einzigen Artikels des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 6 über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll Nr. 6“) festgelegt wurde.