Art. 19 32021R1163
Schlussbestimmungen
(1)
Der Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom wird aufgehoben.
(2)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.