Art. 17 32021R1163
Sitz des Bürgerbeauftragten
Der Sitz des Bürgerbeauftragten ist der Sitz des Europäischen Parlaments, der gemäß Buchstabe a des einzigen Artikels des Protokolls Nr. 6 bestimmt wurde.
Der Sitz des Bürgerbeauftragten ist der Sitz des Europäischen Parlaments, der gemäß Buchstabe a des einzigen Artikels des Protokolls Nr. 6 bestimmt wurde.