Verordnung (EU) 2021/168 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten und die Bestimmung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Annahme eines Durchführungsrechtsakts zur Bestimmung eines Ersatzes für einen Referenzwert durch die Kommission die Vertragsparteien nicht daran hindern, sich auf die Anwendung eines anderen Ersatzes für diesen Referenzwert zu einigen.
Erwägungsgrund 11 32021R0168Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen