Verordnung (EU) 2021/168 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten und die Bestimmung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Da der LIBOR ab dem 1. Januar 2021 kein kritischer Referenzwert im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 mehr sein wird, sollte die vorliegende Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Erwägungsgrund 24 32021R0168Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen