Erwägungsgrund 17 32021R1767
Im Umweltschutz tätige Nichtregierungsorganisationen und andere Mitglieder der Öffentlichkeit sollten unter den Bedingungen der gemäß dieser Verordnung geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 das Recht haben, eine interne Überprüfung von Verwaltungsakten und -unterlassungen von Organen und Einrichtungen der Union zu beantragen.