Erwägungsgrund 22 32021R1767
Erhält ein Organ oder eine Einrichtung der Union mehrere Anträge auf Überprüfung derselben Handlung oder Unterlassung und fasst es bzw. sie diese Anträge in einem einzigen Verfahren zusammen, so sollte das Organ oder die Einrichtung der Union jeden Antrag in seiner bzw. ihrer Antwort auf seine jeweilige Begründetheit einzeln prüfen. Insbesondere sollte für den Fall, dass ein solcher Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt oder in der Sache abgelehnt wird, dies der Prüfung der anderen Überprüfungsanträge, die in demselben Verfahren geprüft wurden, nicht vorgreifen.