Erwägungsgrund 5 32021R1767
Unter Berücksichtigung von Artikel 9 Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Århus sowie der Feststellungen und Empfehlungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Århus in der Rechtssache ACCC/C/2008/32 sollte das Unionsrecht in einer Weise mit den Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Einklang gebracht werden, die mit den Grundprinzipien des Unionsrechts und seinem System der gerichtlichen Überprüfung vereinbar ist.