Erwägungsgrund 20 32021R1767
Zum Nachweis eines ausreichenden öffentlichen Interesses sollten Mitglieder der Öffentlichkeit gemeinsam sowohl nachweisen, dass ein öffentliches Interesse an der Erhaltung, dem Schutz und der Verbesserung der Qualität der Umwelt, dem Schutz der Gesundheit des Menschen, der umsichtigen und rationellen Verwendung natürlicher Ressourcen oder an Maßnahmen gegen den Klimawandel besteht, als auch nachweisen, dass ihr Überprüfungsantrag von einer ausreichenden Zahl natürlicher oder juristischer Personen in der gesamten Union unterstützt wird, indem sie ihre Unterschriften entweder physisch oder digital sammeln.