Erwägungsgrund 23 32021R1767
Die Organe und Einrichtungen der Union sollten bestrebt sein, die in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 festgelegten Kriterien einheitlich anzuwenden, um für eine effiziente Behandlung der Fälle zu sorgen.
Die Organe und Einrichtungen der Union sollten bestrebt sein, die in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 festgelegten Kriterien einheitlich anzuwenden, um für eine effiziente Behandlung der Fälle zu sorgen.