Erwägungsgrund 30 32022R2463
Nach der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates ist eine Deckung der finanziellen Verbindlichkeiten aufgrund von im Rahmen des Instruments gewährten Darlehen nicht möglich. Bis die Verordnung möglicherweise dahingehend geändert wird, dass Haushaltsmittel über die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) hinaus und bis zu den Obergrenzen gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates als Garantie mobilisiert werden können, ist es angebracht, eine alternative Lösung für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu ermitteln.