Erwägungsgrund 31 32022R2463
Freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten in Form von Garantien wurden als geeignetes Instrument ermittelt, um den Schutz zu bieten, der durch Anleihe- und Darlehenstransaktionen gemäß dieser Verordnung ermöglicht würde. Die Garantien der Mitgliedstaaten sollten eine angemessene Garantie dafür darstellen, dass die Union in der Lage ist, die Anleihen zur Unterstützung der Darlehen im Rahmen des Instruments zurückzuzahlen.