Erwägungsgrund 36 32022R2463
Der relative Anteil der Beiträge jedes Mitgliedstaats (Beitragsschlüssel) am Gesamtgarantiebetrag sollte dem relativen Anteil der Mitgliedstaaten am gesamten Bruttonationaleinkommen (BNE) der Union entsprechen. Abrufe von Garantien sollten anteilig und in Anwendung dieses Beitragsschlüssels erfolgen. Bis alle Garantievereinbarungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Kraft getreten sind, sollte der Beitragsschlüssel vorübergehend proportional angepasst werden.