Erwägungsgrund 37 32022R2463
Die Kommission und die Ukraine sollten für die Unterstützung in Form von Darlehen eine Darlehensvereinbarung schließen, für die die in der Grundsatzvereinbarung festgelegten Bedingungen den Rahmen vorgeben. Um zu gewährleisten, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit der im Rahmen des Instruments gewährten Unterstützung wirkungsvoll geschützt sind, sollte die Ukraine geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Unterstützung zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte in der Darlehens- und der Finanzierungsvereinbarungen vorgesehen werden, dass die Kommission Kontrollen und der Rechnungshof Prüfungen durchführen und die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Zuständigkeiten gemäß den Artikeln 129 und 220 der Haushaltsordnung ausübt.