Erwägungsgrund 14 32023R1322
Um ein wirksames Handeln der Union im Bereich Drogen zu unterstützen und zur Arbeit der Agentur beizutragen, sollten die nationalen Kontaktstellen unter anderem eine Koordinierungsfunktion bei den Tätigkeiten einnehmen, die mit der Sicherstellung einer kohärenten drogenbezogenen Datenerhebung und -überwachung, der Kommunikation mit der Agentur, der Förderung der evidenzbasierten Entscheidungsfindung, der Sicherstellung eines sektorübergreifenden und umfassenden nationalen Überblicks über die Drogensituation, einschließlich aller relevanten Informationen über neue Tendenzen und Herausforderungen, sowie der Festlegung relevanter Indikatoren zusammenhängen. Darüber hinaus spielen die nationalen Kontaktstellen im Einklang mit den nationalen Zuständigkeiten eine wichtige Rolle dabei, eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung zu fördern und zu unterstützen, Systeme der Zusammenarbeit zu unterstützen, den Informationsbedarf der einschlägigen Interessenträger zu bewerten und ein aktuelles Verzeichnis der nationalen Drogeninformationsquellen zu erstellen.