Erwägungsgrund 31 32023R2841
Das CERT-EU sollte zudem die Rolle übernehmen, die ihm nach der Richtlinie (EU) 2022/2555 bei der Zusammenarbeit und beim Informationsaustausch mit dem gemäß Artikel 15 jener Richtlinie errichteten Netzwerk der Computer-Notfallteams (CSIRTs-Netzwerk) zukommt. Darüber hinaus sollte das CERT-EU im Einklang mit der Empfehlung (EU) 2017/1584 der Kommission mit den einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten und sich bezüglich Reaktionsmaßnahmen mit diesen abstimmen. Um zu einem hohen Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union beizutragen, sollte das CERT-EU Informationen zu den einzelnen Sicherheitsvorfällen an die entsprechenden Stellen in den Mitgliedstaaten weiterleiten. Das CERT-EU sollte vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung durch den IICB auch mit anderen öffentlichen und privaten entsprechenden Stellen, einschließlich der Nordatlantikvertrags-Organisation, zusammenarbeiten.