Erwägungsgrund 47 32023R2841
Der IICB sollte die Durchführung dieser Verordnung mit Unterstützung des CERT-EU überprüfen und bewerten und der Kommission über seine Feststellungen Bericht erstatten. Aufbauend auf diesem Bericht sollte die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen regelmäßig Bericht erstatten. In diesem Bericht, an dem auch der IICB mitwirkt, sollte bewertet werden, ob Netz- und Informationssysteme, in denen EU-VS bearbeitet werden, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden sollten, insbesondere wenn es keine für alle Einrichtungen der Union geltenden gemeinsamen Vorschriften für die Informationssicherheit gibt.