Erwägungsgrund 32 32023R2841
Bei der Unterstützung der operativen Cybersicherheit sollte das CERT-EU das verfügbare Fachwissen der ENISA im Wege der strukturierten Zusammenarbeit gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 nutzen. Für die Festlegung der praktischen Aspekte einer solchen Kooperation und zur Vermeidung von Doppelarbeit sollten gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen zwischen den beiden Stellen getroffen werden. Das CERT-EU sollte bei der Analyse der Cyberbedrohungslage mit der ENISA zusammenarbeiten und der ENISA seinen Bericht zur Bedrohungslage regelmäßig übermitteln.