Erwägungsgrund 40 32023R2841
Mit dieser Verordnung wird im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen der Union, das CERT-EU und gegebenenfalls den IICB zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß dieser Verordnung geschaffen. Das CERT-EU kann gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 je nach der Aufgabe, die es wahrnimmt, als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher fungieren.