Erwägungsgrund 38 32023R2841
Es sollte ein Mechanismus eingeführt werden, der im Falle schwerwiegender Sicherheitsvorfälle einen wirksamen Informationsaustausch, eine wirksame Koordinierung und eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Union gewährleistet, einschließlich einer klaren Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten Einrichtungen der Union. Der Vertreter der Kommission im IICB sollte vorbehaltlich des Plans für das Cyberkrisenmanagement als Anlaufstelle fungieren, um den Austausch einschlägiger Informationen über schwerwiegende Sicherheitsvorfälle mit dem europäischen Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe) als Beitrag zur gemeinsamen Lageerfassung zu erleichtern. Die Rolle des Vertreters der Kommission im IICB als Anlaufstelle sollte die spezifische und gesonderte Rolle der Kommission in EU-CyCLONe gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2555 unberührt lassen.