Erwägungsgrund 44 32023R2841
Der Umgang der Einrichtungen der Union und des CERT-EU mit Informationen sollte im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Informationssicherheit erfolgen. Die Aufnahme der Sicherheit des Personals in die Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken sollte auch mit den geltenden Vorschriften im Einklang stehen.