Erwägungsgrund 1 32023R0675
Ziel der mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden „GFP“) ist es zu gewährleisten, dass die Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen zu einer langfristigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit beiträgt.