Erwägungsgrund 12 32023R0955
Ein Teil der Einnahmen, die durch die Aufnahme von Gebäuden, des Straßenverkehrs und zusätzlicher Sektoren in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG erwirtschaftet werden, sollte verwendet werden, um die sozialen Auswirkungen dieser Aufnahme zu bewältigen, damit der Übergang gerecht und inklusiv ist und niemand zurückgelassen wird. Der Gesamtbetrag des mit der vorliegenden Verordnung eingerichteten Klima-Sozialfonds (im Folgenden „Fonds“) sollte dem Ambitionsniveau entsprechen, das bezüglich der Dekarbonisierung mit der Einbeziehung von Treibhausgasemissionen aus Gebäuden, Straßenverkehr und zusätzlichen Sektoren in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG verfolgt wird.