Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060
Die Mitgliedstaaten sollten mindestens 25 % der geschätzten Gesamtkosten ihrer Pläne beitragen.
Erwägungsgrund 31 32023R0955Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen