Erwägungsgrund 45 32023R0955
Auf diese Verordnung finden die vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlassenen horizontalen Haushaltsvorschriften Anwendung. Diese Vorschriften sind in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 niedergelegt und regeln insbesondere das Verfahren für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Union durch Finanzhilfen, Auftragsvergabe, Preisgelder und indirekte Mittelverwaltung sowie die Kontrolle der Verantwortung der Finanzakteure. Die gemäß Artikel 322 AEUV erlassenen Vorschriften enthalten auch eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union.