Erwägungsgrund 38 32023R0955
Um die Erstellung der Pläne zu erleichtern und transparente Regeln für Überwachung und Evaluierung zu gewährleisten, sollten die Liste der gemeinsamen Indikatoren und das Muster für die Pläne in den Anhängen dieser Verordnung enthalten sein. Die Mitgliedstaaten sollten einschlägige gemeinsame Indikatoren verwenden können, um die Etappenziele und Zielvorgaben in ihren Plänen festzulegen. Die Liste der gemeinsamen Indikatoren sollte die gemeinsamen Indikatoren für die Berichterstattung über die Fortschritte und für die Überwachung und Evaluierung der Durchführung der Pläne und des Fonds enthalten.