Erwägungsgrund 14 32023R0955
Ein ganzheitlicher Ansatz für Gebäuderenovierungen, bei dem die Belange von Menschen, die von Ausgrenzung bedroht sind, besser berücksichtigt werden — insbesondere jene, die am meisten von Energiearmut in der Union betroffen sind —, könnte zu einer geringeren Nachfrage nach Energie führen. Daher sollte die Unterstützung aus dem Fonds für den Gebäudesektor auf eine Verbesserung der Energieeffizienz abzielen, womit eine Verringerung des Energieverbrauchs der einzelnen Haushalte erreicht werden sollte, die zu tatsächlichen finanziellen Einsparungen führt, und die somit ein Mittel zur Bekämpfung der Energiearmut bereitstellen würde. Mit der Überarbeitung der Richtlinie 2010/31/EU würde die Grundlage für die Erreichung dieser Ziele gelegt, und daher sollte ihr bei der Umsetzung der vorliegenden Verordnung Rechnung getragen werden.