Erwägungsgrund 4 32023R0955
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2020 wird das Ziel der Union für die Senkung ihrer Nettotreibhausgasemissionen gebilligt und gleichzeitig betont, wie wichtig es ist, Fairness- und Solidaritätsaspekte zu berücksichtigen und niemanden zurückzulassen. Dies wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Mai 2021 bekräftigt, in denen der Europäische Rat die Kommission ersuchte, ihr Gesetzgebungspaket zusammen mit einer gründlichen Untersuchung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf Ebene der Mitgliedstaaten rasch vorzulegen.