Erwägungsgrund 20 32024R3012
Der Unionsrahmen für die Zertifizierung sollte Anreize für Tätigkeiten setzen, die zusätzlich in dem Sinne sind, dass sie über das Standardverfahren hinausgehen. Daher sollten diese Tätigkeiten über die gesetzlichen Anforderungen auf der Ebene des einzelnen Betreibers hinausgehen, das heißt, die Betreiber sollten Tätigkeiten durchführen, die ihnen nicht bereits durch das geltende Recht auferlegt werden. Darüber hinaus sollten die Tätigkeiten aufgrund des Anreizeffekts der Zertifizierung finanziell tragfähig werden. Ein solcher Effekt liegt vor, wenn der durch die potenziellen Einnahmen aus der Zertifizierung geschaffene Anreiz das Verhalten der Betreiber so verändert, dass sie die zusätzliche Tätigkeit durchführen, um zusätzliche CO2-Entnahmen oder Verringerungen von Bodenemissionen zu erzielen.