Erwägungsgrund 37 32024R3012
Zertifizierungssysteme spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Konformität mit dieser Verordnung nachzuweisen. Daher sollten Zertifizierungssysteme der Kommission regelmäßig über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. Diese Berichte sollten vollständig oder gegebenenfalls in aggregierter Form öffentlich zugänglich gemacht werden, um mehr Transparenz zu schaffen und die Aufsicht durch die Kommission zu verbessern. Außerdem würde die Kommission aufgrund dieser Berichterstattung die Informationen erhalten, die sie benötigt, um einen Bericht über das Funktionieren der Zertifizierungssysteme erstellen zu können, in dem sie aufzeigt, welche Verfahren sich bewährt haben, und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet, wie diese Verfahren noch stärker gefördert werden können. Um eine vergleichbare und einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten, sollte die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen die technischen Einzelheiten zu Inhalt und Format der von den Zertifizierungssystemen erstellten Berichte festgelegt werden.