Erwägungsgrund 23 32024R3012
Zusätzlich zu den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Risiko einer Freisetzung von CO2 in die Atmosphäre während des Überwachungszeitraums zu minimieren, sollten die Zertifizierungsmethoden geeignete Haftungsmechanismen für Fälle der Wiederfreisetzung umfassen. Die Zertifizierungsmethoden sollten auch Vorschriften zur Bewältigung des Risikos des Ausfalls der Haftungsmechanismen umfassen. Solche Mechanismen könnten kollektive Puffer und Vorabversicherungsmechanismen umfassen. Die in der Richtlinie 2003/87/EG und der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Haftungsmechanismen für die geologische Speicherung und die Verlagerung von CO2-Emissionen sowie einschlägige Abhilfemaßnahmen sollten angewendet werden, um eine Doppelregulierung zu vermeiden. Um die Kohärenz der Rechtsvorschriften sicherzustellen, sollten die geltenden Zertifizierungsmethoden darüber hinaus Überwachungsvorschriften und Haftungsmechanismen umfassen, die mit den in gemäß der Richtlinie 2003/87/EG erlassenen delegierten Rechtsakten festgelegten Vorschriften für dauerhaft in Produkten chemisch gebundenes CO2im Einklang stehen.