Erwägungsgrund 41 32024R3012
Bis zum 31. Juli 2026 sollte die Kommission die Einbeziehung der IPCC-Quellenkategorie „Landwirtschaft“, Unterkategorien 3.A „Darmgärung“ und 3.B „Düngermanagement“ gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 und den auf Grundlage der genannten Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakten in die Emissionsreduzierungen gemäß dieser Verordnung überprüfen, wobei sie Opportunitätskosten, die Entwicklung des Rechtsrahmens, potenzielle negative Auswirkungen, die zu einem Anstieg der Treibhausgasemissionen führen, und das gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 vorgeschlagene Klimaziel der Union für 2040 berücksichtigt, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Im Rahmen dieser Überprüfung sollte geprüft werden, wie die durch solche Tätigkeiten erzielten potenziellen Einheiten einzustufen sind. Ferner ist es angezeigt, in Vorbereitung der Überprüfung durch die Kommission im Jahr 2026 die Entwicklung einer Pilotzertifizierungsmethode für Tätigkeiten zur Verringerung der landwirtschaftlichen Emissionen aus der Darmgärung und dem Düngermanagement zu beschleunigen.