Erwägungsgrund 24 32026R0261
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollten die Genehmigungsbehörden und die Zollbehörden Augenmerk auf die Durchsetzung an Kopplungspunkten, LNG-Anlagen oder Versandpipelines richten, an denen das Risiko einer Umgehung hoch ist. Beim Transport von Öl wurden Praktiken beobachtet, bei denen sogenannte „Schattenflotten“ zur Umgehung der restriktiven Maßnahme eingesetzt werden, und es besteht die Gefahr, dass sie auch bei Einfuhren von LNG zur Anwendung kommen, wodurch die Ziele dieser Verordnung untergraben würden. Die Behörden sollten in enger Zusammenarbeit erforderlichenfalls ihre Prioritäten bei der Durchsetzung anpassen, um potenzielle Umgehungspraktiken, die im Zuge der Durchführung dieser Verordnung festgestellt werden, anzugehen. Die Kommission sollte außerdem die Flüsse von russischen Erdgas im Versand durch Drittländer kontinuierlich überwachen.