Erwägungsgrund 38 32026R0261
Die mit dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen stehen vollständig im Einklang mit dem Grundsatz der Energiesolidarität. Die einzelnen Mitgliedstaaten führen unterschiedlich viel russisches Gas ein, und viele Mitgliedstaaten haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Einfuhr russischen Gases zu beenden. Mit dieser Verordnung wird ein unionsweit harmonisierter Ansatz für den Ausstieg aus russischem Gas sichergestellt, der die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten wahrt.