Erwägungsgrund 19 32026R0261
Mit dieser Verordnung wird ein eindeutiges rechtliches Verbot der Einfuhr von russischem Erdgas eingeführt; dieser souveräne Rechtsakt der Union ist außerhalb der Kontrolle der Gaseinführer und macht Einfuhren von Erdgas aus der Russischen Föderation mit unmittelbarer Rechtswirkung und ohne Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten hinsichtlich seiner Anwendung rechtswidrig.