Erwägungsgrund 27 32026R0261
Darüber hinaus könnten erhebliche Mengen an Erdgas auch im Rahmen eines „Versandverfahrens“ in die Union gelangen. Da die strengen Überwachungsvorschriften für Gaseinfuhren wie die vorherige Genehmigung nicht für Gas, das im Rahmen eines „Versandverfahrens“ die Union durchquert oder entsprechend der Zolllagerregelung gespeichert wird, gelten, ist es angezeigt, spezifische Schutzmaßnahmen in Form einer Regelung zur Überwachung des Versands vorzusehen, die es den Zollbehörden ermöglicht, Gasflüsse im Rahmen eines „Versandverfahrens“ wirksam zu überwachen, um sicherzustellen, dass Erdgas, das die Union im Rahmen eines „Versandverfahrens“ durchquert, nicht letztlich in der Union in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird. Lagern Betreiber Gas im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung, eines „Versandverfahrens“ oder eines Zolllagerverfahrens nach dem Zollkodex der Union, sollten die Mitgliedstaaten über die entsprechenden Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen verfügen, um zu gewährleisten, dass die Nutzung von Speicheranlagen in der Union durch Drittländer kein Risiko für die nationale oder regionale Versorgungssicherheit und die Erfüllung von Speicherverpflichtungen darstellt und der Kommission relevante Informationen bereitstellen.