Erwägungsgrund 15 32026R0261
Einführer mit langfristigen Lieferverträgen benötigen wahrscheinlich mehr Zeit als jene mit kurzfristigen Verträgen, um alternative Versorgungswege und -quellen zu finden, weil langfristige Lieferverträge in der Summe gewöhnlich deutlich größere Mengen umfassen als kurzfristige Lieferverträge. Daher sollte ein Übergangszeitraum hinsichtlich des Verbots von Gaseinfuhren für bestehende langfristige Lieferverträge eingeführt werden, um den Inhabern langfristiger Lieferverträge ausreichend Zeit einzuräumen, ihre Lieferungen in geordneter Weise zu diversifizieren. LNG kann zwar weltweit bezogen werden, und es bestehen für LNG-Kunden beim Wechsel zu alternativen Lieferanten auf dem LNG-Weltmarkt in der Regel keine physischen Hindernisse, doch kann die Diversifizierung für Pipeline-Gaskunden, insbesondere in Ländern ohne LNG-Infrastruktur, komplexer sein. Daher sollte für Gaslieferungen im Rahmen bestehender langfristiger Pipeline-Lieferverträge ein längerer Übergangszeitraum gewährt werden.