Art. 18 32015D0528
Der — in Euro erstellte — Haushaltsplan ist der Rechtsakt, durch den für jedes Haushaltsjahr sämtliche von Athena verwalteten Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den gemeinsamen Kosten veranschlagt und bewilligt werden.
Alle Ausgaben werden einer bestimmten Operation zugeordnet mit Ausnahme, soweit angemessen, der in Anhang I aufgeführten Kosten.
Die Bewilligung der in den Haushaltsplan eingesetzten Mittel erfolgt für die Dauer eines Haushaltsjahres, das am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember desselben Jahres endet.
Der Haushalt muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den gemeinsamen Kosten dürfen nur im Wege der Verbuchung unter einer Haushaltslinie und nur bis zur Höhe der dort eingesetzten Mittel ausgeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Ausgaben nach Artikel 34 Absatz 5.