Art. 38 32015D0528
Regelmäßige Unterrichtung des Sonderausschusses
Alle drei Monate legt der Verwalter dem Sonderausschuss eine Übersicht über die Ausführung der Einnahmen und Ausgaben seit Beginn des Haushaltsjahres vor. Zu diesem Zweck leitet jeder Befehlshaber einer Operation dem Verwalter eine Übersicht über die Ausgaben im Zusammenhang mit den gemeinsamen operativen Kosten der von ihm befehligten Operation zu.