Art. 40 32015D0528
Ist die Ausführung der Ausgaben von Athena einem Mitgliedstaat, einem Organ der Union oder einer internationalen Organisation übertragen worden, wendet der Staat, das Organ oder die Organisation die Bestimmungen an, die auf die Prüfung der eigenen Ausgaben Anwendung finden.
Der Verwalter oder die von ihm benannten Personen können jedoch jederzeit eine Prüfung der bei der Vorbereitung von und im Anschluss an Operationen angefallenen gemeinsamen Kosten von Athena oder der gemeinsamen operativen Kosten einer Operation vornehmen. Außerdem kann der Sonderausschuss auf Vorschlag des Verwalters oder eines Mitgliedstaats jederzeit externe Prüfer benennen, deren Aufgabe und Beschäftigungsbedingungen er festlegt.
Für die externen Prüfungen wird ein sechs Mitglieder umfassendes Rechnungsprüfungskollegium eingesetzt. Der Sonderausschuss bestellt unter den von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten Mitglieder für einen Zeitraum von drei Jahren, der einmal verlängert werden kann. Der Sonderausschuss kann das Mandat eines Mitglieds um bis zu sechs Monate verlängern.Die Kandidaten müssen dem höchsten einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgan eines Mitgliedstaats angehören oder von diesem Organ empfohlen worden sein und hinreichende Gewähr für Sicherheit und Unabhängigkeit bieten. Sie müssen verfügbar sein, um bei Bedarf Aufgaben im Namen von Athena ausführen zu können. Bei der Durchführung dieser Aufgaben gilt für die Mitglieder des Kollegiums Folgendes: Das Rechnungsprüfungskollegium wählt jedes Jahr aus seinen Reihen seinen Vorsitzenden oder verlängert seine Amtszeit. Es beschließt die Vorschriften für die Prüfungen, die seine Mitglieder im Einklang mit den höchsten internationalen Standards durchführen. Das Rechnungsprüfungskollegium billigt die von seinen Mitgliedern erstellten Prüfberichte, bevor sie dem Verwalter und dem Sonderausschuss übermittelt werden.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungskollegiums werden weiterhin von ihrem Herkunftsprüfungsorgan besoldet, während Athena ihre Dienstreisekosten nach den Bestimmungen für die Beamten der Union mit gleichwertiger Besoldungsgruppe übernimmt.
Die Mitglieder dürfen nur vom Sonderausschuss Weisungen einholen oder entgegennehmen; im Rahmen ihres Prüfungsauftrags sind das Rechnungsprüfungskollegium und seine Mitglieder völlig unabhängig und tragen die alleinige Verantwortung für die Durchführung der externen Prüfung.
Die Mitglieder legen nur dem Sonderausschuss Rechenschaft über ihren Auftrag ab.
Die Mitglieder prüfen sowohl im Haushaltsjahr als auch im Nachhinein durch Kontrollen sowohl vor Ort als auch anhand der Belege, ob die Ausführung der von Athena finanzierten oder vorfinanzierten Ausgaben unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d. h. Sparsamkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, erfolgt und ob die internen Kontrollen angemessen sind.
Der Sonderausschuss kann in besonders begründeten Einzelfällen beschließen, andere externe Gremien einzuschalten.
Die Kosten der Prüfungen, die im Namen von Athena handelnde Rechnungsprüfer durchgeführt haben, gelten als gemeinsame Kosten, die von Athena übernommen werden.