Art. 32 32016D1351
Der Bedienstete auf Zeit kann sich in Statutsfragen mit Anträgen an die Anstellungsbehörde wenden.Jede Verfügung aufgrund dieses Statuts ist dem betroffenen Bediensteten auf Zeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Jede beschwerende Verfügung muss mit Gründen versehen sein.Alle Verfügungen betreffend die Einstellung, die Ernennung, die Beförderung, die Versetzung, die Festlegung der dienstlichen Stellung und das Ausscheiden aus dem Dienst eines Bediensteten auf Zeit werden in der Agentur bekannt gemacht. Die Bekanntmachung muss dem gesamten Personal während eines angemessenen Zeitraums zugänglich sein.