Art. 34 32016D1351
Jeder Bedienstete auf Zeit hat das Recht, seine medizinische Akte gemäß den von der Agentur festgelegten Modalitäten einzusehen.
Jeder Bedienstete auf Zeit hat das Recht, seine medizinische Akte gemäß den von der Agentur festgelegten Modalitäten einzusehen.