Erwägungsgrund 9 32021D1093
In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, dass der DSB die Rechte betroffener Personen beschränkt, um die in Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegten Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungsaufgaben unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten gemäß jener Verordnung wahrzunehmen. Es ist erforderlich, interne Vorschriften anzunehmen, nach denen der DSB die Rechte der betroffenen Personen nach Artikel 25 jener Verordnung beschränken darf (im Folgenden „interne Vorschriften“).