Erwägungsgrund 13 32021D1093
Der DSB und gegebenenfalls die Generaldirektionen und Dienststellen des GSR sollten alle Beschränkungen transparent handhaben und jede Anwendung von Beschränkungen in dem entsprechenden Verzeichnis registrieren.
Der DSB und gegebenenfalls die Generaldirektionen und Dienststellen des GSR sollten alle Beschränkungen transparent handhaben und jede Anwendung von Beschränkungen in dem entsprechenden Verzeichnis registrieren.