Beschluss (EU) 2021/1093 des Rates vom 28. Juni 2021 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften über den Datenschutzbeauftragten des Rates, die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschränkungen der Rechte betroffener Personen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten des Rates, und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/644/EG des Rates
Der DSB sollte eine unabhängige Überprüfung der Anwendung von Beschränkungen nach diesem Beschluss durch andere Generaldirektionen bzw. Dienststellen des GSR vornehmen, um die Einhaltung dieses Beschlusses zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 16 32021D1093Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen