Erwägungsgrund 11 32022D2332
In seiner Resolution 1196 (1998) betonte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, wie wichtig es ist, die Wirksamkeit von Waffenembargos zu stärken, um die Verfügbarkeit von Waffen, mit denen bewaffnete Konflikte ausgetragen werden können, zu verringern. Die Staaten wurden darin ferner ermutigt, als Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Durchführung von Beschlüssen des Sicherheitsrates über Waffenembargos die Annahme von Rechtsvorschriften oder anderen rechtlichen Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, mit denen die Verletzung der vom Sicherheitsrat verhängten Waffenembargos unter Strafe gestellt wird.