Erwägungsgrund 21 32022D2332
Insbesondere ist der Vielfalt der nationalen Systeme und den grundlegenden Aspekten der Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten, einschließlich des Gefüges der Strafen, gebührend Rechnung zu tragen. Gebührend berücksichtigt werden müssen auch die Grundrechtsgarantien, das Rückwirkungsverbot für Straftaten, die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit von Straftaten und Strafen, die in Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, sowie die Erfordernisse der Genauigkeit, Klarheit und Verständlichkeit des Strafrechts.