Erwägungsgrund 13 32022D2332
Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union haben eine klare und bisweilen sogar inhärente grenzüberschreitende Dimension. Derartige Verstöße können nicht nur von natürlichen Personen oder unter Beteiligung von juristischen Personen begangen werden, die weltweit tätig sind; darüber hinaus verbieten restriktive Maßnahmen der Union, beispielsweise Beschränkungen für Bankdienstleistungen, in einigen Fällen sogar grenzüberschreitende Geschäfte. Daher entspricht der Verstoß gegen diese Maßnahmen einer grenzüberschreitenden Verhaltensweise, die eine gemeinsame grenzüberschreitende Antwort auf Unionsebene erfordert.