Erwägungsgrund 16 32022D2332
Ein gemeinsames Vorgehen auf Unionsebene würde nicht nur zu gleichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten beitragen und die Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union verbessern, sondern auch zu weltweit gleichen Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit mit Drittländern bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union beitragen.