Erwägungsgrund 4 32022D2332
Es ist erforderlich, dass die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen für den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union verfügen. Es ist ebenfalls erforderlich, dass diese Strafen auch die Umgehung restriktiver Maßnahmen der Union erfassen.